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Steuern und Gebühren

 

Grundsteuer 🏘️

Die Hebesätze sind festgesetzt 

 

für die Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 610 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

Hier finden Sie die aktuellen Satzungen der Gemeinde.

Allgemein

Die Grundsteuer selbst wird weiterhin ausschließlich vom Finanzamt festgesetzt, aber die Gemeinde ist für den Einzug der Grundsteuer (Hebebescheid) und für bestimmte Mitwirkungspflichten verantwortlich.

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse - Meldungspflicht der Eigentümer

NEU: Eigentümer müssen Änderungen, die den Grundsteuerwert beeinflussen könnten 👉 bis 31. März des Folgejahres anzeigen (statt zeitnah / sofort).

 

Beispiele solcher Änderungen sind:

 

  • Anbau

  • Abriss

  • Nutzungsänderung

  • Neubau fertiggestellt

NEU: Möglichkeit eines niedrigeren Grundsteuerwerts (§ 33 Abs. 3)

Eigentümer können nun beim Finanzamt beantragen, dass der Grundsteuerwert angepasst wird, wenn der bisherige Wert mindestens 40 % über dem nachgewiesenen gemeinen Wert liegt.

Änderungen beim Anzeigeverfahren nach § 44

Betrifft v. a. Grundsteuer B bei unbebauten Grundstücken, Wegfall von Voraussetzungen etc.

 

NEU:

 

  • Anzeigen gelten nun als Steuererklärungen.

  • Elektronische Pflichtübermittlung über die amtliche Schnittstelle.

  • Frist: 31. März des Folgejahres.

  • Härtefallregelung für Papierformulare.

 

Die Anzeige wird über das Programm ELSTER an das Finanzamt übermittelt.

Bitte nicht bei der Gemeinde einreichen.

 

Gewerbesteuer 🏪

Der Hebeseatz ist festgesetzt 

 

für die Gewerbesteuer auf 355 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

Hier finden Sie die aktuellen Satzungen der Gemeinde.

 

Hundesteuer 🐕

Ab dem 01.01.2026 ist die Hundesteuer festgesetzt

 

a) für den ersten Hund auf 96 Euro,

b) für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro,

c) für einen Kampfhund oder gefährlichen Hund auf 600 Euro.

 

Hier finden Sie die aktuellen Satzungen der Gemeinde.

Hundetoiletten in Ellenberg und Breitenbach

In Ellenberg und in Breitenbach wurden neue Hundetoiletten installiert. 

Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Hundebeutel und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes ausschließlich in den dafür vorgesehenen Hundemülleimer.

Bitte werfen Sie die Hundebeutel nicht in allgemeine Müllbehälter, zum Beispiel an Bushaltestellen.

 

Übersichtsplan Ellenberg

  

Übersichtsplan Breitenbach

   

Übersichtsplan Häsle- und Haselbachsee

  

 

Wasserzins und Abwassergebühren 💧

  • Die Gebühr für 1 cbm Trinkwasser beträgt 4,12 € (zzgl. 7% MWSt.)

  • Die Schmutzwassergebühr für 1 cbm liegt bei 3,67 €

  • Die Niederschlagswassergebühr für 1 m² versiegelte Fläche liegt bei 0,45 €

 

Hier finden Sie die aktuellen Satzungen der Gemeinde.