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Flurbereinigungshütte

Die Gemeinde Ellenberg unterhält die Flurbereinigungshütte in Ellenberg. Die Flurbereinigungshütte dient der Förderung des Naherholungs- und des Freizeitwertes der Gemeinde.

 

Die Flurbereinigungshütte liegt außerhalb von Ellenberg ruhig und ein wenig abgelegen und bietet dem Betrachter einen idyllischen Blick auf Hügel und Wälder.

 

Nach der Sanierung der Flurbereinigungshütte im Jahr 2023 soll diese wieder von der Öffentlichkeit gemietet werden können. Die Vermietung wird in Zukunft über die Gemeindeverwaltung und Herrn Peter Higler stattfinden. Zwischen der Gemeinde und dem Mieter wird hierfür eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

 

  • Flurbereinigungshütte – Nutzungsvereinbarung
  • Gebührensatzung und Benutzungsordnung

Die Hütte bietet im Innenbereich Sitzmöglichkeiten für ca. 20 Personen und im Außenbereich eine Grillgelegenheit mit Grillrost sowie weitere freizugängliche Sitzmöglichkeiten. Der Grillrost befindet sich in der Hütte und kann nach Vereinbarung mit der Gemeindeverwaltung genutzt werden.
 

Wer kann die Hütte mieten?

Die Flurbereinigungshütte in Ellenberg kann örtlichen Vereine, öffentlichen Einrichtungen, der Kirchengemeinde, Gewerbetreibenden und privaten Antragstellern zur Benutzung überlassen werden. Im Regelfall ist eine Vermietung auch an Personen, Organisationen und Unternehmen von außerhalb der Gemeinde möglich.

Wie kann ich die Hütte mieten?

Die Flurbereinigungshütte in Ellenberg kann mit dem Formular bei der Gemeindeverwaltung gemietet werden.

Was kostet die Anmietung?

Vereinekostenlos
Ortsansässige20,- Euro
Auswärtige40,- Euro

Wann erhalte ich den Schlüssel für die Hütte?

Den Schlüssel wird Ihnen nach Rücksprache von Herr Peter Higler übergeben. Dieser übernimmt die Übergabe und abschließende Abnahme der Hütte.

Ab wann kann ich die Hütte nutzen und wann findet die Abnahme der Hütte statt?

Die Flurbereinigungshütte steht dem Mieter am gebuchten Tag ganztägig zur Verfügung und hat am folgenden Tag bis 11:00 Uhr besenrein und sauber zu sein.

Kann ich die Grillstelle mitnutzen?

Sie können auch das Gelände um die Hütte inkl. Grill (Grillrost in der Hütte) mit nutzen. Allerdings darf ein Feuer nur in der bestehenden Feuerschale gemacht werden. Das Holz hierfür müssen Sie selbst mitbringen. Es ist nicht erlaubt, Bäume, Büsche oder Hecken abzuschlagen und als Feuerholz zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, das Feuer auszulöschen und stellen Sie sicher, dass keine Glut mehr vorhanden ist.

 

Die große Grillstelle (andere Straßenseite) ist jederzeit für alle zugänglich und kann nicht mitgemietet werden.

Kann ich Musik abspielen?

Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Verstärkern und Lautstärker zur Musikwiedergabe sind an Werktagen zwischen 22:00 und 10:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht gestattet.

Muss ich meinen Müll selbst entsorgen?

Ihren Müll müssen Sie selbst fachgerecht entsorgen. Ansonsten wird Ihnen eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Wie ist die Hütte zu übergeben?

Die Hütte sind nach Benutzung zu kehren. Die Feuerschale sowie der Grillrost sind zu reinigen. Die Hütte muss wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.

 

Die Hütte ist am Tag nach der Veranstaltung um 11:00 Uhr zu übergeben.