Heiraten in der Gemeinde
In unserer Gemeinde stehen Ihnen mehrere Standesbeamte zur Verfügung die Ihnen den für Sie schönsten Tag gestalten.
Trauungen können Montag bis Samstag durchgeführt werden.
Bei einer Trauung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wird eine Pauschale von 110 Euro erhoben.
Für Ihr JA-Wort haben wir für Sie verschiedene Orte zur Verfügung zwischen denen Sie wählen können (teilweise gebührenpflichtig).
Rathaus Ellenberg
Vereinsraum Elchhalle (60 Euro)
Flurbereinigungshütte Ellenberg (60 Euro)
Rathaus
Rathaus Ellenberg
Johanesstraße 3
73488 Ellenberg
Gerne darf anschließend auf das Ja-Wort angestoßen werden.
Hierfür können Sie gegen eine Leihgebühr Stehtische bei uns ausleihen.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich mit uns Kontakt auf.
Tel. 07962-903016
Notwendige Unterlagen:
Anmeldung der Eheschließung (Deutsche Staatsangehörigkeit)
Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Den Termin für Ihre Eheschließung können Sie sich rechtzeitig persönlich, telefonisch oder schriftlich vormerken lassen (auch schon vor der Anmeldung der Eheschließung). Entweder Sie kommen persönlich vorbei oder schreiben uns.
Die Eheschließung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Sie kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden. Für die Eheschließung können Sie bis zu zwei Trauzeugen benennen, die volljährig sein müssen.
Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (jeweils für beide Partner):
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (entfällt, wenn die Verlobten am Wohnort heiraten)
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Waren einer oder beide Partner bereits verheiratet, so benötigen sie zusätzlich:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzen Ehe. Dieses wird beim Ehestandesamt geführt.
Anmeldung der Eheschließung (Ausländische Staatsangehörigkeit)
Die erforderlichen Unterlagen sind von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Partner abhängig und können daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Eine allgemein gültige Auskunft kann daher nicht gegeben werden. Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ehefähigkeitszeugnisse.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
Für den deutschen Staatsangehörigen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
gegebenenfalls beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzen Ehe
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
Geburtsurkunde
Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
Reisepasskopie
Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.