Führerschein rechtzeitig umtauschen
Meldung aus EllenbergWer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
Der Umtausch betrifft nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen.
Papierführerscheine, grau oder rosa
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 165 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Kartenführerscheine ab 1999
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr:
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
WICHTIG
Es handelt sich lediglich um einen Umtausch des Führerscheindokuments. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Mit dem regulären Pflichtumtausch sind grundsätzlich keine erneute Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchung verbunden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer erneuert werden.
Bitte prüfen Sie Ihren Führerschein rechtzeitig und beantragen Sie den Umtausch frühzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.