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Führerschein rechtzeitig umtauschen

Meldung aus Ellenberg
Führerschein rechtzeitig umtauschen (Bild vergrößern)

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

Der Umtausch betrifft nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen.

 

Papierführerscheine, grau oder rosa

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

 

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
165 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

 

Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

 

Kartenführerscheine ab 1999

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr:

 

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

 

WICHTIG

Es handelt sich lediglich um einen Umtausch des Führerscheindokuments. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Mit dem regulären Pflichtumtausch sind grundsätzlich keine erneute Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchung verbunden. 

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer erneuert werden. 

 

Bitte prüfen Sie Ihren Führerschein rechtzeitig und beantragen Sie den Umtausch frühzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.