Parken von Fahrzeugen
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist beim Abstellen Ihrer Fahrzeuge bitte Folgendes zu beachten:
Das Parken ist unzulässig:
auf Gehwegen,
in, vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
vor Grundstücken und deren Ausfahrten
Wir bitten um Beachtung!
Vielen Dank!