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Parken von Fahrzeugen

Parken von Fahrzeugen (Bild vergrößern)

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist beim Abstellen Ihrer Fahrzeuge bitte Folgendes zu beachten: 
Das Parken ist unzulässig:
 

  • auf Gehwegen,

  • in, vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

  • vor Grundstücken und deren Ausfahrten

     

Wir bitten um Beachtung! 
Vielen Dank!