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Festlegung und Auslegung des Jahresabschlusses 2022

Festlegung und Auslegung des Jahresabschlusses 2022 (Bild vergrößern)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2022 festgestellt. 

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung). Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Damit wird ein vollständiges und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Ellenberg vermittelt.

 

Wichtig festzustellen ist, dass 

 

  • nicht nur ein positives ordentliches von 758.219 € (VJ 405.650 €), sondern auch ein positives außerordentliches Ergebnis von 10.136 € (VJ 769.472 €) erzielt werden konnte

  • die Ergebnisrücklage von 1.913.183 € Ende 2021 auf 2.681.538 € Ende 2022 gesteigert wurde 

  • der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes sich auf 1.099.256 € (VJ 510.935 €) beläuft

  • eine Neuverschuldung, sprich eine Kreditaufnahme (Planung 200.000 € - VJ-Planung 300.000 €) nicht notwendig war und der Schuldenstand somit 
    611.887 € (VJ 695.552 €) sank

  • die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2022 bei 1.787 Einwohnern auf 342 € (VJ 392 €) sank

  • der Liquiditätsstand der Gemeinde mit 1.670.332 € zu Jahresbeginn auf 1.696.157 € (Planung 1.170.595 €) zum Jahresende leicht erhöht wurde

  • der bereinigte Liquiditätsstand unter Einrechnung der gebildeten Ermächtigungsreste Ende 2022 1.684.346 € (VJ 1.591.513 €) beträgt

 

Von den größeren laufenden investiven Maßnahmen konnten 2022 abgeschlossen und aktiviert werden:

 

  • die Wasserversorgungs- und Kanalisationsmaßnahme in der Kapellengasse mit Gesamtkosten bei der Wasserversorgung von 143.099 € (Planung 200.000) und bei der Kanalisation von 560.546 € (Planung 595.000 €)

  • der Leitungsbau vom Wasserturm Ellenberg zum Wasserhochbehälter nach Althueb mit Gesamtkosten von 301.525 € (Planung 300.000 €)

 

 

Der einstimmige Beschluss des Gemeinderates lautet wie folgt:

 

  1. Aufgrund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 22.07.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

     Jahresabschluss 22 

  2. Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 3 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

     

  3. Bei der Abwasserbeseitigung entstand im Jahr 2022 beim Jahresergebnis ein Überschuss von 30.461,13 €. Dies wird in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt. 

     

  4. Bei der Wasserversorgung entstand im Jahr 2022 beim Jahresergebnis ein Überschuss von 16.659,54 €. Dies wird in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt.

     

  5. Dem vorgelegten Rechenschaftsbericht und dem Anhang zum Jahresabschluss 2022 wird, einschließlich der darin genannten Abweichungen der einzelnen Haushaltsansätze, die Zustimmung erteilt.

     

  6. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang 2022 wird gemäß § 95 b 
    Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit von Donnerstag, 01. August 2024 bis einschließlich Freitag, 09. August 2024 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich ausgelegt.

     

    Ellenberg, 31.07.2024

     

    Anna-Lisa Bohn

    Bürgermeisterin