Einsetzung und Verpflichtung neuer Gemeinderat
Am 09. Juni 2024 fanden die Gemeinderatswahlen in Ellenberg statt. Mit einer beeindruckenden Wahlbeteiligung von 73,26 % erzielte die Gemeinde eine der höchsten Beteiligungen im Landkreis, was das große Interesse der Bürgerschaft an der Gemeindepolitik unterstreicht. Die neuen Gemeinderatsmitglieder wurden nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.
Gewählte Gemeinderatsmitglieder:
Wohnbezirk Ellenberg:
Andreas Lutz
Tina Herget
Anton Rettenmeier
Stephan Berner
Jutta Kiß
Michael Watzl
Wohnbezirk Nördliches Tal:
Hubert Fuchs
Thomas Hopfensitz
Patrick Lechner
Tim Nickel
Wohnbezirk Südliches Tal:
Nadine Däffner
Anton Wolf
Verpflichtung und Gelöbnis
In der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats wurden alle Mitglieder durch Bürgermeisterin Anna-Lisa Bohn öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Der Text des Gelöbnisses, das gemeinsam laut gesprochen wurde, lautet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Anschließend bestätigte jedes Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung durch eine Unterschrift und den Handschlag der Bürgermeisterin.
Anerkennung und Ausblick
Die Gemeindeverwaltung und Bürgermeisterin Bohn danken dem bisherigen Gemeinderat für seine engagierte Arbeit und freuen sich auf eine weiterhin harmonische und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den neu gewählten Mitgliedern. Mit einem Durchschnittsalter von 42,9 Jahren bringt der neue Gemeinderat frischen Wind und neue Perspektiven in die Gemeindepolitik.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden und erfordert Neutralität sowie Objektivität. Sie bietet jedoch auch die Freude, aktiv an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen in Ellenberg mitzuwirken.
Rechtmäßigkeit der Wahl
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Gemeinderatswahl geprüft und deren Rechtmäßigkeit mit Schreiben vom 27. Juni 2024 bestätigt. Der geschäftsführende Gemeinderat stellte fest, dass bei den neuen Mitgliedern keine Hinderungsgründe im Sinne von § 29 GemO vorliegen.
Die Gemeindeverwaltung und Bürgermeisterin Bohn wünschen allen neuen Gemeinderatsmitgliedern viel Erfolg und freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde Ellenberg und ihrer Bürger.
Herzlichen Dank an alle, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat aufgenommen haben.