Vorauszahlungen auf den Wasserzins und die Abwassergebühren für das Jahr 2025
Fälligkeit: 31.05.2025
Der Wasserzins sowie die Abwassergebühren werden in zwei Teilbeträgen erhoben. Im Mai des laufenden Jahres als Abschlagszahlung und im November als Endabrechnung des abgelesenen Wasserverbrauchs.
Die Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Jahresverbrauch 2024. Dieser fällige Betrag wurde auf der Endabrechnung 2024 für die jetzige Abschlagsrechnung vermerkt.
Bei Gebührenpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto. Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass keine Abschlagsrechnungen mehr versendet werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet, auch im Interesse des Gebührenschuldners, um die Einhaltung des Zahlungstermins, damit keine Säumniszuschläge mit Mahngebühren angesetzt werden müssen.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Telschow (Tel. 07962/9030-17) wenden.