Steuertermin 15. Mai
Am 15. Mai werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig:
Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate für das 2. Quartal 2025 (die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid).
Grundsteuer
Ein Viertel des Jahresbetrages (die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2025 oder aus dem letzten Änderungsbescheid).
Bei Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto. Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich, dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung bittet, auch im Interesse des Gebührenschuldners, um die Einhaltung des Zahlungstermins, damit keine Säumniszuschläge mit Mahngebühren angesetzt werden müssen.