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Fischereischeine - neue Gebühren

Fischereischeine - neue Gebühren (Bild vergrößern)

Zum 1. Januar 2024 treten die Änderungen der Landesfischereiverordnung und der Verordnung zur Festsetzung der Fischereiabgabe nach der Unterseefischereiordnung in Kraft. Damit wird die Fischereiabgabe von 8,00 auf 12,00 Euro erhöht.


Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu allen Fischereischeinen und den jeweiligen Gebühren.


Neuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
1 Jahr gültig                 27,00 Euro
5 Jahre gültig               80,00 Euro
10 Jahre gültig            140,00 Euro


Verlängerung eines Fischereischeines auf Lebenszeit um
1 Jahr                         20,00 Euro
5 Jahre                       68,00 Euro
10 Jahre                    128,00 Euro


Jugendfischereischein (vom 10. bis 16. Lebensjahr)            10,00 Euro