Wasserablesung mit Ablesekarten
Meldung aus EllenbergSie erhalten in den nächsten Tagen einen Ablesebrief für Ihre Wasseruhren.
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens 31. Oktober 2026 mit.
So wird´s gemacht:
Identifikation des jeweiligen Wasserzählers
Vergleichen Sie die Zählernummer an der Wasseruhr mit der vorgedruckten Nummer auf der Ablesekarte.Ablesen des Zählers
Bitte lesen Sie die Ziffern des Wasserzählers, in der Regel fünf Stellen, genau ab. Bei Wasserzählern gibt es im Gegensatz zu Stromzählern keine Nachkommastellen. Es werden volle Kubikmeter abgelesen.Ablesedatum angeben
Zählerstand übermitteln
Ausgefüllte Ablesekarte auf dem Rathaus abgeben
Telefonische Meldung unter 07962/9030-17
Foto der ausgefüllten Ablesekarte oder die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum per E-Mail an senden
Bitte übermitteln Sie uns die Ablesedaten bis spätestens 31.10.2026.
Erhalten wir die Ablesedaten nicht rechtzeitig, müssen wir den Verbrauch für das Jahr 2026 schätzen. Da diese Maßnahme erfahrungsgemäß für beide Seiten keine befriedigende Lösung darstellt, bitten wir die Grundstückseigentümer dringend, dafür zu sorgen, dass die Ablesedaten bis zum genannten Termin bei uns vorliegen.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus.
Des Weiteren möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass durch diese Ablesung der Jahresverbrauch für das Jahr 2026 festgelegt wird. Dieser Verbrauch ist auch die Grundlage für die Festlegung der Abschlagszahlung im Mai 2027.
Der Abschlagsbetrag wird deshalb bereits auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2026 vermerkt.
Hinweis zur gesplitteten Abwassergebühr (GAG)
Die Abwassergebühr wird einerseits als Schmutzwassergebühr erhoben, deren Berechnungsgrundlage das bezogene Frischwasser in m³ ist, und andererseits als Niederschlagswassergebühr, deren Berechnungsgrundlage die Größe der bebauten und versiegelten Grundstücksflächen in m² ist.
Die Fortschreibung der Daten, vor allem für die Niederschlagswassergebühr, stellt für die Verwaltung einen erheblichen Aufwand dar. Bürgerinnen und Bürger, die zusätzliche Grundstücksflächen versiegelt oder entsiegelt haben bzw. dies vornehmen, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung, Frau Telschow, Telefon 07962/9030-17, E-Mail , mitzuteilen.