Wasserentnahmeverbot im Ostalbkreis bis Ende Oktober verlängert
Meldung aus EllenbergLebensraum Gewässer weiterhin in Not
Die Niedrigwassersituation im Ostalbkreis hat sich nicht wesentlich verbessert. Das Landratsamt Ostalbkreis verlängert daher die Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer bis zum 31. Oktober 2026.
Damit bleibt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ohne behördliche Erlaubnis verboten. Dies gilt auch für das Schöpfen mit Handgefäßen sowie für Entnahmen zu land-, forst- und gartenwirtschaftlichen Zwecken. Zulässig sind Wasserentnahmen nur im Rahmen einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis und unter Beachtung der darin festgelegten Vorgaben.
Die anhaltend niedrigen Wasserstände und hohen Wassertemperaturen belasten Tiere und Pflanzen in den Gewässern erheblich. Viele kleinere Gewässer und Oberläufe sind weiterhin ganz oder nahezu trockengefallen. Auch für die im Oktober beginnende Forellenlaichzeit sind ausreichend kühle, wasser- und sauerstoffreiche Gewässerabschnitte wichtig.
Das Landratsamt appelliert deshalb, Regenwasser verstärkt zu speichern und zu nutzen sowie Niederschlagswasser vor Ort versickern zu lassen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Aktuelle Informationen zu Wasserständen gibt es bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/index.html) und im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (https://niz.baden-wuerttemberg.de)