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ELR 2027 – Bereich WOHNEN

Meldung aus Ellenberg
ELR 2027 – Bereich WOHNEN (Bild vergrößern)

 

Fördersätze

 

Regelförderung

Höherförderung bei Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen

 

30 %

35 %

Umnutzung von Bestandsgebäuden (Leerstandsaktivierung)

Max. 60.000 € / WE 

Max. 65.000 € / WE

Umfassende Modernisierung, Umbau und Aufstockung

Max. 50.000 € / WE 

Max. 55.000 € / WE

Neuordnung mit Baureifmachung (Abbruch)

Max. 30.000 €

 

Neubau eines Mehrfamilienhauses

 

Max. 30.000 € / WE

 

Voraussetzungen:

  • Gebäude/Grundstück liegt im Siedlungsbereichs 60er/70er Jahre bzw. Ortskern oder einer der Teilorte

  • Baubeginn erst nach Bewilligung des ELR-Antrags

  • Förderfähig sind nur umfassende Maßnahmen (mind. 3 Gewerke; energetische Maßnahmen zählen als ein Gewerk)

 

Hinweise:

  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig

  • Grundlage der Förderung sind die Nettoinvestitionskosten

  • Photovoltaikanlagen werden nicht gefördert

  • Kombination von ELR und BEG grundsätzlich möglich; Beratung empfohlen

  • Förderfähig sind eigengenutzte Wohnungen sowie Mietwohnungen (nicht jedoch in Neubauten)

 

Notwendige Unterlagen 

  • Planunterlagen 

  • Antragsformular (Formblatt ELR-3)

  • Baubeschreibung (Formblatt ELR-4 für Wohnnutzung; Formblatt ELR-5 bei überwiegender Fremdvermietung / Unternehmensinvestitionen)

 

Kontakt Gemeinde Ellenberg – Frau Bürgermeisterin Bohn – – Tel. 07962-90300