ELR 2027 – Bereich WOHNEN
Meldung aus Ellenberg
| Regelförderung | Höherförderung bei Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen |
| 30 % | 35 % |
Umnutzung von Bestandsgebäuden (Leerstandsaktivierung) | Max. 60.000 € / WE | Max. 65.000 € / WE |
Umfassende Modernisierung, Umbau und Aufstockung | Max. 50.000 € / WE | Max. 55.000 € / WE |
Neuordnung mit Baureifmachung (Abbruch) | Max. 30.000 € |
|
Neubau eines Mehrfamilienhauses |
| Max. 30.000 € / WE |
Voraussetzungen:
Gebäude/Grundstück liegt im Siedlungsbereichs 60er/70er Jahre bzw. Ortskern oder einer der Teilorte
Baubeginn erst nach Bewilligung des ELR-Antrags
Förderfähig sind nur umfassende Maßnahmen (mind. 3 Gewerke; energetische Maßnahmen zählen als ein Gewerk)
Hinweise:
Eigenleistungen sind nicht förderfähig
Grundlage der Förderung sind die Nettoinvestitionskosten
Photovoltaikanlagen werden nicht gefördert
Kombination von ELR und BEG grundsätzlich möglich; Beratung empfohlen
Förderfähig sind eigengenutzte Wohnungen sowie Mietwohnungen (nicht jedoch in Neubauten)
Notwendige Unterlagen
Planunterlagen
Antragsformular (Formblatt ELR-3)
Baubeschreibung (Formblatt ELR-4 für Wohnnutzung; Formblatt ELR-5 bei überwiegender Fremdvermietung / Unternehmensinvestitionen)
Kontakt Gemeinde Ellenberg – Frau Bürgermeisterin Bohn – – Tel. 07962-90300