Bannerbild
 

Änderung im Gaststättenrecht - Information für Vereine

Meldung aus Ellenberg
Änderung im Gaststättenrecht - Information für Vereine (Bild vergrößern)

Formulare für die Vereinsarbeit

Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2026 das Landesgaststättengesetz (LGastG) in neuer Form.

 

Für Vereine bedeutet dies:

  • Bei vorübergehender gastronomischer Tätigkeit aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Stadtfest, Weihnachtsmarkt) ist nur noch eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich.

  • Eine gaststättenrechtliche Gestattung wird von der Gemeinde nicht mehr per Post versendet.

 

Wichtig:

  • Die Anzeigepflicht gilt für Vereine nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

  • Die Anzeige soll mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

  • Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an  senden.

  • Ein „besonderer Anlass“ liegt nur bei kurzfristigen, nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen vor.

 

Was bleibt weiterhin zu beachten?

  • Lebensmittel- und Hygienerecht

  • Baurecht/Brandschutz

  • Jugendschutz

  • Lärmschutz & örtliche Polizeiverordnungen

  • Alkoholabgabeverbote & Sperrzeitenregelungen

 

Bitte beachten Sie, dass eine fehlende, verspätete oder unvollständige Anzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet oder sogar ganz untersagt werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Telefonnummer: 07962-90300 oder per Mail unter  zur Verfügung.

 

Das Online-Formular zum Ausfüllen für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststätengewerbes / einer gastgewerblichen Tätigkeit aus besonderem Anlass finden Sie hier unter Elchhalle & Vereinsraum.