Änderung im Gaststättenrecht - Information für Vereine
Meldung aus EllenbergFormulare für die Vereinsarbeit
Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2026 das Landesgaststättengesetz (LGastG) in neuer Form.
Für Vereine bedeutet dies:
Bei vorübergehender gastronomischer Tätigkeit aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Stadtfest, Weihnachtsmarkt) ist nur noch eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich.
Eine gaststättenrechtliche Gestattung wird von der Gemeinde nicht mehr per Post versendet.
Wichtig:
Die Anzeigepflicht gilt für Vereine nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Anzeige soll mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an senden.
Ein „besonderer Anlass“ liegt nur bei kurzfristigen, nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen vor.
Was bleibt weiterhin zu beachten?
Lebensmittel- und Hygienerecht
Baurecht/Brandschutz
Jugendschutz
Lärmschutz & örtliche Polizeiverordnungen
Alkoholabgabeverbote & Sperrzeitenregelungen
Bitte beachten Sie, dass eine fehlende, verspätete oder unvollständige Anzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet oder sogar ganz untersagt werden kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 07962-90300 oder per Mail unter zur Verfügung.
Das Online-Formular zum Ausfüllen für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststätengewerbes / einer gastgewerblichen Tätigkeit aus besonderem Anlass finden Sie hier unter Elchhalle & Vereinsraum.