Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum Donnerstag, 1. Januar 2026
Meldung aus EllenbergWie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, wird gemäß § 9 Absatz 2 der Gaststättenverordnung die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten
in der Nacht zum Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar 2026) aufgehoben.
Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen (§ 46 Absatz 1 Landesglücksspielgesetz) um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.