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Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum Donnerstag, 1. Januar 2026

Meldung aus Ellenberg
Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum  Donnerstag, 1. Januar 2026 (Bild vergrößern)

Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, wird gemäß § 9 Absatz 2 der Gaststättenverordnung die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten 

 

in der Nacht zum Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar 2026) aufgehoben

 

Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen (§ 46 Absatz 1 Landesglücksspielgesetz) um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.