Räum- und Streupflicht
Meldung aus EllenbergZum Beginn der Winterzeit erinnern wir an die Bestimmungen der gemeindlichen Räum- und Streupflichtsatzung.
Verpflichtet sind alle Straßenanlieger, einschließlich der Eigentümer von Grundstücken, die durch gemeindeeigene unbebaute Flächen von der Straße getrennt sind, sofern der Abstand max. 10 m bzw. bei besonders breiten Straßen max. die halbe Straßenbreite beträgt.
1. Schneeräumen
Gehwege und sonstige Fußwege sind so zu räumen, dass eine sichere Nutzung gewährleistet ist; 1,50 m Breite gilt als ausreichend. Der Schnee ist am Fahrbahnrand zu lagern, Straßenrinnen und Einläufe sind bei Tauwetter freizuhalten. Gibt es keinen Gehweg, ist der Randbereich der Fahrbahn entsprechend zu räumen.
2. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
Bei Glätte sind Gehwege und Zugänge rechtzeitig und bei Bedarf wiederholt zu streuen. Zulässig sind Sand, Splitt oder auftauende Streumittel.
3. Räum- und Streuzeiten
Werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr muss geräumt und gestreut sein. Bei erneutem Schneefall oder Glätte ist tagsüber unverzüglich nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Versäumnisse zu Schadensersatzansprüchen führen können.
Die Gemeinde räumt und streut einige stark frequentierte Wege freiwillig als Bürgerservice; die gesetzliche Verpflichtung bleibt jedoch bei den Anliegern.
Wir bitten um Beachtung.