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Fälligkeit der Pachtabgabe

Meldung aus Ellenberg
Fälligkeit der Pachtabgabe (Bild vergrößern)

Am 11.11.2025 wird die Pachtabgabe zur Zahlung fällig.


Bei Gebührenpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto. Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Buchungszeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.


Die Gemeindeverwaltung bittet, auch im Interesse des Gebührenschuldners, um die Einhaltung des Zahlungstermins, damit keine Säumniszuschläge mit Mahngebühren angesetzt werden müssen.