Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen
Meldung aus EllenbergGehölzpflege ist vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass dies Aufgabe der Grundstückseigentümer ist. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Lichtraumprofile für Fahrbahnen, Geh- und Radwege für den öffentlichen Verkehr freigehalten werden. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der unbedingt freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen.
Es ist immer wieder festzustellen, dass an Straßen oder Wegen Äste von Bäumen und Sträuchern in verkehrsbehindernder Weise in das Lichtraumprofil hineinragen. Teilweise sind auch Verkehrszeichen oder Straßenleuchten durch überragende Äste verdeckt. Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb, die Lichtraumprofile wie
dargestellt freizuschneiden.
Diese Eingriffe müssen spätestens bis Ende Februar abgeschlossen.
Im Falle der Nichtbeachtung wird ggfs. der Bauhof die erforderlichen Arbeiten gegen Kostenersatz ausführen.