Gesplittete Abwassergebühr (Niederschlagswasser) - Wichtige Informationen zur Meldung von Änderungen an versiegelten Flächen
Meldung aus EllenbergLiebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass Änderungen an versiegelten Flächen der Gemeinde Ellenberg gemäß § 45 Absatz 5 der Abwassersatzung gemeldet werden müssen.
Wenn Sie zum Beispiel eine Hoffläche von 50 m² von Schotter auf Asphalt ändern, bitten wir Sie, dies der Gemeinde mitzuteilen. Denn ab diesem Zeitpunkt wird die Wasserdurchlässigkeit anders bewertet, und die Niederschlagswassergebühr wird statt mit dem Faktor 0,3 mit dem Faktor 0,9 berechnet.
Das gilt natürlich auch umgekehrt: Wenn Sie eine asphaltierte Fläche in eine Schotterfläche umwandeln, sollten Sie uns dies ebenfalls melden.
Bitte wenden Sie sich bei Änderungen gerne an Frau Telschow unter Telefon 07962/9030-17 oder per E-Mail an .
Sollten Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, kann dies gemäß § 48 Absatz 2 als Ordnungswidrigkeit.
Die Gemeinde Ellenberg behält sich das Recht vor, Stichproben zur Überprüfung der gemeldeten Angaben durchzuführen – sowohl bei neuen Änderungen als auch bei bereits gemeldeten Flächen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!