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Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2025

Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2025 (Bild vergrößern)

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Ellenberg am 6. Mai 2025 wurden mehrere Themen behandelt:


Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 31. März 2025


Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll der vorhergehenden Sitzung einstimmig. In dieser Sitzung waren insgesamt 12 Tagesordnungspunkte – davon 3 nichtöffentlich – behandelt worden. Unter anderem wurde das Planungsbüro Klotz und Dressel GmbH mit der Vorbereitung des VGV-Verfahrens für den geplanten Rathausneubau beauftragt.

 


Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse


Es wurden keine Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 31. März 2025 zur Bekanntgabe freigegeben. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

 


Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haselbach Nord“


Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die Satzung „Haselbach Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB gefasst.
Ziel ist es, drei Bauplätze im Bereich des Ortsteils Haselbach zu ermöglichen, um den Wohnbedarf zu decken. Die geplanten Bauflächen befinden sich derzeit im Außenbereich ohne Privilegierung. Um hier eine rechtskonforme Bebauung zu ermöglichen, ist eine Satzung notwendig.
Die Gemeinde verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, jungen Familien ortsnahe Perspektiven zu bieten und die Siedlungsstruktur maßvoll weiterzuentwickeln.
Die Planung wurde vom Ingenieurbüro Stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, in enger Abstimmung mit den Fachbehörden erstellt. Auch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist vorgesehen – die Bauherren bringen entsprechende Ökopunkte über externe Maßnahmen ein („Weidenextensivierung Haselbach“ und „Waldumbau am Schlierbach“), die ins Ökokonto der Gemeinde eingebucht werden. Die Kosten für Planung, Ausgleich und Verwaltung tragen die Antragsteller vollständig.

 


Teilfortschreibung Regionalplan Windenergie 2025 – Stellungnahme der Gemeinde Ellenberg


Der Gemeinderat hat eine Stellungnahme zur zweiten Beteiligungsrunde des Regionalverbands Ostwürttemberg beschlossen. Ziel dieser Planoffensive ist es, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen.
Im neuen Entwurf wurde die ursprünglich stark in das Gemeindegebiet Ellenbergs reichende Vorrangfläche 42 gestrichen und die Fläche 41 deutlich reduziert. Damit reagiert der Regionalverband auf die Rückmeldung aus der ersten Beteiligungsrunde.
Die Gemeinde begrüßt diese Änderungen ausdrücklich, da sie dem Schutz von Siedlungsgebieten und dem Landschaftsbild dienen. Gleichzeitig merkt die Gemeinde jedoch an, dass innerhalb der reduzierten Fläche 41 ein konkret geplantes Windenergieprojekt ausgeklammert wurde.

 


Bauangelegenheiten


Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf dem Gewand“ für ein geplantes Gartenhaus und einen Sichtschutz grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Befreiung wurde unter der Bedingung beschlossen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Zudem wurde dem geplanten Sichtschutz zugestimmt, sofern ein Mindestabstand von 0,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.

 


Kindergartenangelegenheiten in Ellenberg


Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung im Bereich der Kinderbetreuung in Ellenberg berichtet. Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 zur Kenntnis. Diese wird nun gemäß § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz an den örtlichen Träger der Jugendhilfe weitergeleitet.
Für das kommende Kindergartenjahr ist der katholische Kindergarten St. Josef vollständig ausgelastet – alle verfügbaren Plätze für Kinder über drei Jahren sind vergeben. Um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten und die Qualität der Betreuung sicherzustellen, wird derzeit aktiv nach Teilzeitkräften gesucht.
Im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) wird ein moderater Engpass erwartet. Drei Kinder können derzeit nicht im Kindergarten St. Josef untergebracht werden. Die Gemeinde kann diesen Engpass jedoch durch Plätze in der kommunalen Kindertagespflegeeinrichtung „Elchkids“ ausgleichen. Insgesamt stehen im U3-Bereich fünf Plätze in der Tagespflege sowie zehn Krippenplätze zur Verfügung. Darüber hinaus könnten bis zu 16 Plätze in Regelgruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden, wodurch sich die Kapazität für Kinder über drei Jahren entsprechend reduziert.
Insgesamt zeigt sich, dass Ellenberg derzeit über ein bedarfsgerechtes und flexibles Betreuungsangebot verfügt. Die Nachfrage wird in den nächsten Jahren jedoch nicht konstant bleiben. Während für 2023 noch 33 Geburten gemeldet wurden, waren es für das Jahr 2024 bisher nur 12. Der Durchschnitt der letzten sechs Jahre liegt bei 21 Geburten jährlich. Das Statistische Landesamt prognostiziert zudem langfristig sinkende Geburtenzahlen. Gleichzeitig ist jedoch im Bereich der unter Dreijährigen mit einem leichten, aber anhaltenden Anstieg der Nachfrage zu rechnen. Für die Zukunft könnte es notwendig sein, innerhalb des bestehenden Kindergartens St. Josef Gruppenstrukturen umzuwandeln – etwa indem eine Ü3-Gruppe in eine Krippengruppe umgewandelt wird.
Finanzielle Aspekte: Wer trägt die Kosten?
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Finanzierung der Kinderbetreuung. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtausgaben für den Betrieb des Kindergartens auf 763.311,73 Euro. Dem standen Einnahmen in Höhe von 142.435,00 Euro gegenüber (Elternbeiträge). Die Differenz, ein sogenannter "Abmangel" in Höhe von 620.876,73 Euro, musste durch öffentliche Mittel ausgeglichen werden.
Dieser Betrag wurde zum überwiegenden Teil von der Gemeinde Ellenberg getragen:
Kirchengemeinde: 55.315,14 Euro (8,91 %)
Bürgerliche Gemeinde: 565.561,59 Euro (91,09 %)
 
Die Gemeinde Ellenberg nimmt ihre Verantwortung für Bildung und Betreuung sehr ernst. Trotz begrenzter Ressourcen gelingt es, ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Die Bedarfsplanung wird regelmäßig fortgeschrieben, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Der Gemeinderat sieht insbesondere in der frühkindlichen Bildung einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität für junge Familien und zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Gleichzeitig wird es notwendig sein, auch in den kommenden Jahren gezielt in Personalgewinnung, Flexibilisierung des Angebots und infrastrukturelle Anpassungen zu investieren.

 


Ganztagesbetreuung Grundschule: Ferienbetreuung


Der Gemeinderat beschloss die Gebühren für die Ferienbetreuung im Sommer 2025: Die Wochenpauschale wird 60 € betragen, die Tagespauschale 15 €. Die Betreuung findet vom 31. Juli bis 8. August 2025 statt und ist zeitlich auf den Betrieb des Kindergartens abgestimmt.

 


Annahme von Spenden


Der Gemeinderat genehmigte die Annahme mehrerer Spenden.

 

  • Herr Lichtmaneker: Musikbox und Mikrofone für die Grundschule

  • Ingenieurbüro Grimm und Baufirma Bortolazzi je 250,00 Euro für Straßenfest Gartenstraße

  • Band Casablanca – 291,00 Euro für Kindergarten ( Spende im Rahmen Straßenfest Gartenstraße)

 


Verschiedenes


1. Stadtradeln 2025
Der Gemeinderat nahm den Erfolg von Ellenberg beim Stadtradeln 2024 zur Kenntnis. Auch 2025 wird Ellenberg wieder am Stadtradeln teilnehmen. Der Aktionszeitraum ist vom 19. Mai bis 8. Juni 2025. Verschiedene Veranstaltungen sind bereits geplant.


2. Beschluss zur Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraße für den Schwerlastverkehr
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen der L2220 und der Gemarkungsgrenze Ellenberg (OD Breitenbach) für Schwerlastverkehr (Fahrzeuge über 7,5 t) teileinzuziehen. Der Anliegerverkehr bleibt unberührt. Die Bekanntmachung dieser Absicht erfolgt gemäß den straßenrechtlichen Vorgaben. Nach einer dreimonatigen Auslegungsfrist werden etwaige Einwände abgewogen und der endgültige Beschluss gefasst. Die Gemeinde Ellenberg übernimmt die Kosten für die Teileinziehung und die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen. Auch die benachbarte Gemeinde Fichtenau ist in die Maßnahme eingebunden und wird die Beschilderung auf ihrem Gebiet vornehmen.