Überstehende Wasser- bzw. Abwasserschächte in Privatgrundstücken
Nach der Rechtssprechung ist ein Landwirt verpflichtet, ein zu mähendes Grundstück vorab im Hinblick auf die vorhandenen Kanalschächte abzuschreiten und zu kontrollieren, da es erfahrungsgemäß witterungsbedingt zu einer Absenkung des umliegenden Wiesenniveaus kommen kann, so etwa bei Trockenheit, aber auch bei extremen Niederschlägen. Weiterhin sieht die Rechtssprechung in einem Überstand von bis zu 5 cm keinen verkehrswidrigen Zustand, da ein Schachtdeckel in einem Wiesengrundstück niemals vollkommen plan liegen kann.
Damit Schäden vermieden werden können, werden die Eigentümer von Grundstücken, in denen Wasser- bzw. Abwaserschächte installiert wurden, gebeten dem Bürgermeisteramt starke Erdabsenkungen an den Schächten zu melden, damit diese durch den Bauhof aufgefüllt werden können.