Feuerwerk an Silvester
Meldung aus EllenbergDas Landratsamt Ostalbkreis informiert:
Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen in diesem Jahr ab Samstag, 28. Dezember 2024 bis Dienstag, 31. Dezember 2024 im Handel verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres gestattet. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel gekauft werden. Diese tragen Hinweise und die Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialforschung (BAM). Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II weder erwerben noch abbrennen oder aufbewahren.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.
Das Verschießen von Kartuschenmunition und von erwerbsscheinfreier pyrotechnischer Munition aus Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die das PTB-Zeichen tragen, ist vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ohne Erlaubnis zulässig, wenn die Vorgaben der Verwendungssicherheit eingehalten werden. Der Ort der Entfaltung der pyrotechnischen Munition muss sich auf beziehungsweise über dem Grundstück befinden. Das Führen einer Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen auf öffentlichen Flächen ohne waffenrechtliche Erlaubnis ist strafbar.