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Grundsteuerreform Baden-Württemberg 2025

Meldung aus Ellenberg
Grundsteuerreform Baden-Württemberg 2025 (Bild vergrößern)

Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer erstmals auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen erhoben. 

Die Bescheide wurden zwischenzeitlich versandt. 


Was ändert sich konkret?

Künftig basiert die Grundsteuer B in Baden-Württemberg auf dem Bodenwertmodell, das die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert berücksichtigt. Es wird daher zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen.

Die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung stammt aus den Feststellungen der Finanzämter. Auf diese Berechnungsgrundlage hat die Gemeinde keinen Einfluss.
 

Die Grundsteuerreform

Das Bewertungsmodell in Baden-Württemberg

Berechnung Grundsteuer

Fehlerhafter Bescheid

Fälligkeitstermine

 

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!

 

Steueramt

Daniel Ott

Tel. 07962-903013