Grundsteuerreform Baden-Württemberg 2025
Meldung aus EllenbergIm Jahr 2025 wird die Grundsteuer erstmals auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen erhoben.
Die Bescheide wurden zwischenzeitlich versandt.
Was ändert sich konkret?
Künftig basiert die Grundsteuer B in Baden-Württemberg auf dem Bodenwertmodell, das die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert berücksichtigt. Es wird daher zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen.
Die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung stammt aus den Feststellungen der Finanzämter. Auf diese Berechnungsgrundlage hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Die Grundsteuerreform
Das Bewertungsmodell in Baden-Württemberg
Berechnung Grundsteuer
Fehlerhafter Bescheid
Fälligkeitstermine
Weitere Informationen
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!
Steueramt
Daniel Ott
Tel. 07962-903013