Fälligkeit von Wasserzins und Abwassergebühren
Meldung aus EllenbergDie Gemeinde Ellenberg möchte hiermit auf die Fälligkeit des Wasserzinses und der Abwassergebühren hinweisen. Sie haben vor kurzem mit Datum 22.11.2024 als Gebührenpflichtiger einen Gebührenbescheid für die Abrechnung II/2024 erhalten. Aus diesem ergibt sich die
Fälligkeit 12.12.2024.
Bei Gebührenpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto. Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Buchungszeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung bittet, auch im Interesse des Gebührenschuldners, um die Einhaltung des Zahlungstermins, damit keine Säumniszuschläge mit Mahngebühren angesetzt werden müssen.