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Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025 (Bild vergrößern)

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellenberg wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

 

 

Genehmigung des Protokolls

 

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Mai 2025 wurde einstimmig genehmigt.

 

 

Bekanntgaben

 

Aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde bekannt gegeben, dass der Gemeinderat dem Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Auf dem Gewand“ zugestimmt hat.

 

 

Bauangelegenheiten

 

Der Gemeinderat befasste sich mit mehreren privaten Bauanträgen und stimmte den folgenden Maßnahmen zu:

 

  • Eichenstraße: Der Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses wurde zugestimmt.

  • Georgenstadt: Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Bautzenhof: Der geplante Umbau eines Wohnhauses mit Wintergarten und Technikraum wurde unter wasserrechtlichen Auflagen genehmigt.

 

 

Architektenauswahlverfahren Rathausneubau

 

Die Gemeinde Ellenberg plant den Neubau eines Rathauses mit rund 500 m² Nutzfläche. Um ein geeignetes Architekturbüro für die Planung zu finden, musste aufgrund des Vergaberechts ein zweistufiges europaweites Vergabeverfahren eingeleitet werden. 

Die Ausschreibung für die erste Verfahrensstufe – den Teilnahmewettbewerb – ist in dieser Woche offiziell gestartet. Interessierte Architekturbüros haben bis zum 14. Juli 2025, 9:00 Uhr Zeit, ihren Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. 

In der zweiten Stufe werden ausgewählte Bewerber zur Abgabe eines Angebots inklusive Ideenskizze eingeladen. Ziel ist es, ein modernes, funktionales und gestalterisch überzeugendes Rathaus für Ellenberg zu schaffen. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 vorgesehen.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf der Homepage der Gemeinde sowie auf den entsprechenden Vergabeplattformen.

 

 

ELR-Förderprogramm 2026

 

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt auch im Jahr 2026 wieder Projekte, die zur Stärkung und Belebung unserer Ortskerne beitragen. Besonders gefördert werden:

Umnutzung und Sanierung von Bestandsgebäuden,

Aufstockungen oder Modernisierungen zur Schaffung von Wohnraum,

Nachverdichtungen innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen,

sowie die Umnutzung nicht mehr genutzter Gebäude, etwa zu Kultur- oder Begegnungsstätten.

Neubauten von Einfamilienhäusern sind künftig nicht mehr förderfähig. Der Fokus liegt klar auf Innenentwicklung und Nachhaltigkeit. Projekte mit CO₂-speichernden Baustoffen, wie z. B. Holz, können einen Förderbonus von 5 % sowie eine höhere maximale Fördersumme erhalten.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und die Gemeinde selbst. Die Projekte dürfen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Anträge müssen bis spätestens 30. September 2025 von der Gemeinde beim Regierungspräsidium eingereicht werden.

Alle, die im kommenden Jahr ein entsprechendes Projekt planen, werden gebeten, sich möglichst zeitnah mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um alle Voraussetzungen rechtzeitig abstimmen zu können.