Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024
Ergänzung zur Sitzung vom 19.03.2024 – Straßenbeleuchtung Wanderheim
Nach einem erfolgten Vor-Ort-Termin am Wanderheim in Breitenbach wurde festgelegt eine Straßenlaterne auf dem Weg zum Wanderheim anzubringen. Diese wird nun in Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien angebracht. Die Kosten liegen maximal bei 1.911,94 Euro brutto.
Umlegung Eichenstraße/Gässle
Die Gemeinde Ellenberg plant die innerörtlichen Flächen im Bereich Eichenstraße/Gässle gemeinsam mit den Grundstückseigentümern zu Bauland zu entwickeln.
Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff BauGB.
In das Umlegungsverfahren wird ein Teilbereich des seit 16.05.1979 rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Nordrand I – vereinfachte Änderung“, der nordwestlichen Teilbereich des seit 02.04.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Nordrand I – 3. Änderung“ sowie der südwestlichen Teilbereich des seit 26.06.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Nordrand I – 2. Änderung“ der Gemarkung Ellenberg aufgenommen.
Das Umlegungsverfahren wurde durch den Gemeinderat angeordnet. Hierzu wurde ein nichtständiger beschließender Umlegungsausschuss aus der Mitte des Gemeinderats gebildet. Frau Bürgermeisterin Anna-Lisa Bohn übernimmt den Vorsitz. Als bautechnischer Sachverständiger wurde Kreisbaumeister Markus Kaupp vom Landratsamt in Ellwangen und als vermessungstechnischer Sachverständiger wurde der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herrn Matthias Käser von Käser Ingenieure aus Fellbach bestellt.
Im ersten Schritt wird nun Herr Matthias Käser mit allen Grundstückseigentümern in Kontakt treten, das Verfahren vorstellen und alle Möglichkeiten der einzelnen Grundstücksbesitzer darstellen sowie besprechen.
Freiwillige Feuerwehr
1. Zustimmung zur Wahl des Kommandanten
Bei der Feuerwehrhauptversammlung am 22.03.2024 stand turnusgemäß die Wahl des Feuerwehrkommandanten an. Bei der geheimen Wahl wurde Herr Reinhold Rief für weitere fünf Jahre als Feuerwehrkommandant wiedergewählt. Der Gemeinderat stimmt der Wahl zu.
2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ellenberg (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)
Für den Kostenersatz der Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr Ellenberg werden die Verrechnungssätze an die geltenden Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr angepasst.
Bauangelegenheiten
1. Nutzungsänderung und Umbau des best. Stallgebäudes zur betriebseigenen Maschinenhalle mit KFZ-Werkstatt, Eiberg 3, Ellenberg, Flst.-Nr. 1004/1
Der Gemeinderat erteilt für das Bauvorhaben nach Beseitigung der Mängel das gemeindliche Einvernehmen.
2. Umnutzung ehem. Hofstelle zum Wohnhaus mit Garage, Birnhäusles Straße 27, Ellenberg, Flst.-Nr. 2685
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
3. Nutzungsänderung im Erdgeschoss - Einbau eines Kiosks, Eiberger Sägmühle 6, 73488 Ellenberg, Flst.-Nr. 1071 und 1071/1
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt, sofern die Anhörung der Träger öffentlicher Belange positiv ausfällt.
Vergabe Sanierung Elchhalle
1. Silikonfugen Glasfenster
Die Gemeinde vergibt die Silikonfugensanierungsarbeiten an der Glasfensterfront in der Elchhalle für eine Bruttoauftragssumme von 2.201,50 Euro an die Firma Palac Fugentechnik.
2. Beleuchtung Geräteraum
Die Gemeinde vergibt die Arbeiten zur Installation einer neuen Beleuchtung in den Geräteräumen an Elektro- und Kältetechnik Ilg für eine Auftragssumme von brutto 1.416,00 Euro.
Windenergien im Gemeindegebiet
1. Erweiterung Windpark Ellwanger Berger
Der Gemeinderat wird über die öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Ostalbkreis informiert, welche die Genehmigung zwei weiterer Windräder im Bereich Ellwanger Berge (WEA 11 und WEA 12) im bereits 2014 festgelegten Vorranggebiet für Windenergieanlagen, im beschleunigten Verfahren beinhaltet.
2. Teilregionalplan WIND
Im Teilregionalplan WIND Ostwürttemberg soll das Ziel des Landes Baden-Württemberg, bis 2040 klimaneutral zu werden, umgesetzt werden. Bis 30. September 2025 müssen die 12 Regionalverbände zwei Prozent der Regionsfläche für erneuerbare Energien ausweisen. 1,8 Prozent sollen hier auf Windenergie, 0,2 Prozent auf Freiflächen-PV entfallen. Ostwürttemberg steht bereits gut da. 1,5 % der Regionsfläche ist heute schon für Windenergie vorgesehen. Weitere 2,1 %, verteilt auf 30 neue Gebiete, überwiegend als Ergänzung zu Bestandsgebieten, sollen jetzt in die erste Anhörung gehen. Hierzu ist für unsere Raumschaft zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Termin am 06. Mai 2024 im Speratushaus in Ellwangen (Freigasse 5) um 18 Uhr festgelegt.
Im Teilregionalplan WIND ist eine Erweiterung des bisherigen Vorranggebiets für Ellenberg Richtung Osten und Westen vorgesehen. Zu dieser Ausweitung äußert sich der Gemeinderat kritisch. Die Ausarbeitung der Stellungnahme der Gemeinde zu den geplanten Erweiterungen der Vorranggebiete, soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
Grundschulbetreuung
1. Auswertung der durchgeführten Umfrage
Im März 2024 hat die Gemeindeverwaltung eine umfassende Umfrage unter den Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern durchgeführt, um eine Rückmeldung zu den Bedürfnissen und Anliegen der Familien zu erhalten. Die Auswertung der 60 Rückmeldungen ergab einen Bedarf an einer erweiterten Nachmittagsbetreuung sowie eine verstärkte Flexibilität bei den Betreuungszeiten.
Um diesem Bedarf gerecht zu werden, plant die Gemeinde, das Angebot an Nachmittagsbetreuung zu erweitern und flexiblere Betreuungszeiten anzubieten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Umfrage war das Thema Mittagstisch. Viele Eltern äußerten den Wunsch nach einem veränderten Mittagstischangebot, um sicherzustellen, dass ihre Kinder eine ausgewogene Mahlzeit erhalten.
Insgesamt ist der Großteil der Befragten und vor allem die Kinder mit der angebotenen Grundschulbetreuung zufrieden.
Die Ergebnisse dieser Umfrage dienen als Leitfaden für zukünftige Maßnahmen der Gemeindeverwaltung im Bereich der Kinderbetreuung. Es ist unser Ziel, den Bedürfnissen der Familien bestmöglich gerecht zu werden und sicherzustellen, dass alle Kinder in unserer Gemeinde die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten. Wir danken allen Eltern, die an der Umfrage teilgenommen haben.
2. Änderungen
Vom Gemeinderat wird eine Ausweitung des Angebots am Dienstagnachmittag ab dem kommenden Schuljahr beschlossen. Hierfür wird eine Gebühr für die Betreuung an drei Nachmittagen auf monatlich 35,00 Euro (2.Kind: 25,00 Euro) festgesetzt. Um das Defizit der Gemeinde einzuschränken soll die Gebühr für die Vormittagsbetreuung von 25,00 Euro auf 30,00 Euro (15,00 Euro auf 20,00 Euro für das 2.Kind) erhöht werden. Die Umstellung der Mittagsverpflegung sowie eine erweiterte Informationsbroschüre werden angestrebt.
Verschiedenes
Seniorenarbeit in der Gemeinde – Bürgertreff
Der Gemeinderat wird über das große Engagement der ehrenamtlichen für den zukünftigen Bürgertreff und die geplante Abwicklung informiert. Geplant ist ein offener Treff. Dieser wird 14-tägig am Donnerstag immer zwischen 14:00 und 17:00 Uhr im Tennisheim stattfinden. Die Eröffnungsfeier wird am Donnerstag 23.05.2024 um 14:00 Uhr sein.
Stadtradeln 2024
Auf die Teilnahme der Gemeinde Ellenberg an der Aktion Stadtradeln vom 10.-30.06.2024 wird verwiesen.