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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024 (Bild vergrößern)

 

Einbringung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung samt Investitionsprogramm

Der Haushalt 2024 wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. 

Dieser wird nun vom Landratsamt geprüft. 

 

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Georgenstadt“ 

a) Beschlussfassung über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Georgenstadt“ gefasst.

Mit dieser Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) soll die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich klargestellt und einzelne Außenbereichsflächen dem baurechtlichen Innenbereich zugeordnet werden; eine bauliche Entwicklung von Georgenstadt wird über diese Satzung ermöglicht. Hintergrund war die Bebauung einer Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 3072. Die Auslegung des Planentwurfs für die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Georgenstadt“ fand in der Zeit vom 06.11.2023 bis 07.11.2023 statt. Auch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in diesem Zeitraum. Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken von Bürgern gingen nicht ein. Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und besprochen. 

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst: 

1. Der Gemeinderat stimmt Entwurf der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Georgenstadt in der Fassung vom 23.10.2023/29.01.2023 zu. 

2. Die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Georgenstadt“ wird nach § 34 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) 

    als Satzung beschlossen. 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Georgenstadt“ öffentlich bekannt zu machen. 

4. Die Satzung wird dem Landratsamt angezeigt.

5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. 

 

Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte für folgende Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen: 

  1. Neubau Schuppen, Überdachung/Carport, Stall: Flst.-Nr. 2679, Kapellengasse, Ellenberg-Breitenbach

  2. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport 

    veränderte Ausführung zu Btgb-Nr. 2022/0748: Flst.-Nr. 2638/2, Hessengasse 18, Ellenberg-Breitenbach

  3. Umbau vorhandene Garage: Flst.-Nr. 96/9, Eichenstraße 11, Ellenberg 

  4. Neubau einer Gartenhütte: Flst.-Nr. 3078, Ellenberg-Georgenstadt

 

Gemeindeentwicklungskonzept 

Hier: Bürgerbeteiligung und Bewerbung ELR Schwerpunkt

Auch unsere Gemeinde ist vom demografischen und wirtschaftlichen Wandel betroffen. Um den damit verbundenen Auswirkungen, wie z. B. Änderung der Altersstruktur, Veränderungen am Arbeitsmarkt und die Anpassung der Wohnverhältnisse, frühzeitig entgegen zu wirken, hat sich die Gemeinde Ellenberg dazu entschlossen, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen. Hierüber wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt berichtet. 

Aktuell läuft nun eine Befragung aller Einwohner sowie eine Befragung der Hauseigentümer.

Ein Bürgerworkshop wird am 27.02.2023 um 19:00 Uhr im Vereinsraum der Elchhalle stattfinden. 

Das Gemeindeentwicklungskonzept soll dann als Grundlage für einen Antrag für Aufnahme in das Förderprogramm Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) dienen. 

Das Ziel ist eine Antragstellung bis Ende Mai 2024.

 

Annahme von Spenden 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme folgender Spenden zu:

  • VR-Bank Ellwangen eG, Ellwangen/Jagst - 196,78 Euro - Geldspende für die Ausstattung Jugendtreff (Gesellschaftsspiele)

  • WIND-Energien GmbH, Kirchheim/Teck -1.000,00 Euro Geldspende für Grundschule und Kindergarten (je zur Hälfte)

 

Verschiedenes

1. Ersatzbeschaffung RÜB Ellenberg

Im Regenüberlaufbecken Ellenberg (Alte Kläranlage) ist der Motor des Regelschiebers ausgefallen. Mit diesem elektronischen Schieber kann der Zu- und Ablauf des anfallenden Abwassers in die Sammelkläranlage nach Haisterhofen gesteuert werden. Eine Instandsetzung des vorhandenen Motors/Regelschiebers würde nach Kostenschätzung bei Nettokosten von ca. 3.200,00 € liegen. Die Firma Walz, von der alle betriebenen Motoren beschafft wurden, empfiehlt aus diesem Grund den Antriebsmotor auszutauschen.

Die Gemeinde Ellenberg vergibt den Auftrag für die Beschaffung eines neuen Motors für den Regelschieber am RÜB Ellenberg zu einem Nettoangebotspreis von 3.770,00 Euro an die Firma Walz aus Neuler

 

2. Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr 

Die Gemeinde stimmt der Aufnahme eines weiteren Kameraden zur freiwilligen Feuerwehr Ellenberg sowie die Kostenübernahme hierfür zu. 

 

3. PV-Anlage Wasserturm

Die Gemeinde möchte am Wasserturm in Ellenberg eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch installieren. Die PV-Anlage soll die Stromkosten für den Betrieb des Wasserturms auf Dauer senken. Zudem kann die Gemeinde mit dem Projekt CO2 einsparen und hat damit auch eine Vorbildfunktion. Vor Anbringung einer PV soll die Fassade des Wasserturms saniert werden. Diese Maßnahme wurde bereits seit mehreren Jahren geplant. Nun soll im Zuge der Anbringung der PV-Anlage die Sanierung stattfinden. Das benötigte Gerüst kann dann für beide Maßnahmen genutzt werden. 

Das Unternehmen Thomas Walter Elektrotechnik wird für die Installation der PV-Anlage am Wasserturm mit einer Bruttoauftragssumme von 23.646,96 Euro beauftragt.

Ein neuer Anstrich des Wasserturms sowie die Gerüstarbeiten werden mit einer Bruttoauftragssumme von 22.978,54 Euro an die Firma Berner vergeben. 

 

4. Digitalisierung Grundschule

Für die Grundschule Ellenberg werden für die Lehrkräfte zwei weiteren Tablets sowie ein Notebook mit Bruttokosten in Höhe von 2.572,78 Euro angeschafft.