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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen (Bild vergrößern)

Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. 


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. 


Wir bitten deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und wenn erforderlich so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird.


Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
- Auf Geh- und Radwegen ist eine Durchgangshöhe von mind. 2,50 m einzuhalten.
- Für den Kfz-Verkehr muss die Höhe mind. 4,50 m betragen.


Diese Eingriffe müssen spätestens bis Ende Februar abgeschlossen sein.

Im Falle der Nichtbeachtung wird gegebenenfalls der Bauhof die erforderlichen Arbeiten gegen Kostenersatz ausführen.