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ERGEBNISSE Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024

ERGEBNISSE Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 (Bild vergrößern)
     Ergebnis Gemeinderat 1  Ergebnis Gemeinderat 2 

 


    
Ergebnis Kreistag 1  Ergebnis Kreistag 2  

 

 Europwahl 1  Europawahl 2 

 


 
Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, dem 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Ellenberg, Frau März beantragt werden.
 
In Ausnahmefällen (z.B. im Falle des Nachweises plötzlicher Erkrankung), die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist eine Antragstellung noch bis zum Wahltag (09.06.2024), 15.00 Uhr, möglich. Der Wahlscheinantrag kann für diese Fälle am Samstag, dem 08. Juni 2024 von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt beantragt werden. Hierzu sollte zuvor eine Terminvereinbarung unter 0172/7604234 (Frau März) stattfinden. Am Wahlsonntag wenden Sie sich bitte zwecks Ihres Wahlscheinantrags an den Wahlvorstand im Wahllokal in der Elchhalle Ellenberg.

Die Briefwähler haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Beförderung durch die Post AG der Wahlbrief rechtzeitig beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingeht.
Am Besten werfen Sie Ihren Wahlbrief in den Briefkasten des Rathauses ein oder geben ihn persönlich im Rathaus Ellenberg ab.

 


 

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? 

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“


Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. 

 


WAHLAUFRUF

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

am 9. Juni haben Sie die Möglichkeit, bei den Kommunal- und Europawahlen Ihre Stimme abzugeben und damit aktiv die Zukunft unserer Gemeinde und Europas mitzugestalten.

Nutzen Sie diese Chance, um Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen, die uns alle direkt betreffen – von der Kinderbetreuung über den ÖPNV bis hin zur europäischen Gesetzgebung. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt unsere Demokratie und ist ein Zeichen der Anerkennung für das Engagement vieler Ehrenamtlicher in unserer Region.

 

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Gehen Sie wählen und bestimmen Sie mit, wie unsere Zukunft aussehen soll!

 

Ihre

Anna-Lisa Bohn

Bürgermeisterin

 


 

Abschließende Wahlauszählung am Montag 

Am Montag, 10.06.2024, findet im Rathaus Ellenberg die abschließende öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen (Kreistag und Gemeinderat) statt.
An die Bürgerinnen und Bürger ergeht daher die Bitte, das Rathaus an diesem Tag nur in wichtigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 


 
Wahlaufruf von Landrat Dr. Joachim Bläse 

anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
lieber Erstwählerinnen und Erstwähler,

am Sonntag, 9. Juni finden die Europawahlen statt. Seit 1979 haben wir die Möglichkeit, das EU-Parlament zu wählen und damit mit unserer Stimme aktiven Einfluss auf die Politik zu nehmen. Erstmals dieses Jahr dürfen in Deutschland auch junge Menschen ab 16 Jahren wählen und damit über zukünftige Entwicklungen in Europa mitbestimmen. 

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Menschenrechte - dafür steht Europa ein. Die Europäische Union ist gleichzeitig Garant für Frieden, Freiheit und Stabilität. Gemeinsame Werte, offene Grenzen und der EU-Binnenmarkt sowie eine stabile, gemeinsame Währung bilden die Grundlage für unseren Wohlstand und hohen Lebensstandard.

Auch wir im Ostalbkreis profitieren von Europa - der EUROPoint im Landratsamt in Aalen ist Ihr Informationszentrum im Ostalbkreis und in der Region Ostwürttemberg rund um das Thema Europa. Er gehört zum EUROPE DIRECT-Netzwerk, das allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Schulen, Behörden und anderen Organisationen einfachen Zugang zu Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union bietet. Die EUROPE DIRECT-Informationszentren fungieren somit auf lokaler Ebene als Schnittstelle zwischen den Bürgern und der EU. Angesichts globaler Herausforderungen ist eine starke Europäische Union mit Vertreterinnen und Vertretern, die von der Bevölkerung direkt legitimiert sind, besonders wichtig. Deshalb: Bestimmen Sie Ihre Zukunft mit, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und setzen Sie ein Zeichen für die europäische Integration und die Demokratie!

Am 9. Juni finden in Baden-Württemberg gleichzeitig auch die Kommunalwahlen, das sind die Wahlen für die Ortschafts- und Gemeinderäte sowie des Kreistags, statt. Diese Gremien entscheiden über Themen, die Sie und Ihre Lebenswirklichkeit direkt und unmittelbar betreffen - beispielsweise die medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, schulische Angebote, Rahmenbedingungen für Unternehmen über Straßenbau, Verkehr und ÖPNV bis hin zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur bei Wasser, Abwasser, Abfall und Telekommunikation.  

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung dieser kommunalen Gremien.  Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, denn wer nicht wählt, verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen!

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sein sollten, können Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts Briefwahl beantragen. Ihr Wahlbrief muss dann spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Wenn Sie Ihren Wahlbrief kostenlos per Post befördern lassen wollen, achten Sie bitte darauf, diesen frühzeitig und möglichst nicht nach dem 5. Juni einzuliefern.

Die nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr eingehenden Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden können Sie fortlaufend auf unserer Website www.ostalbkreis.de im Wahlmanager mitverfolgen. Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Dienstag,
11. Juni 2024 bekanntgegeben. 
Abschließend danke ich allen Städten und Gemeinden für die gute Wahlvorbereitung sowie allen freiwilligen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern! 
Liebe Wählerinnen und Wähler, ich wünsche Ihnen einen guten Wahlsonntag und freue mich auf Ihre rege Beteiligung! 


Ihr
Dr. Joachim Bläse
Landrat des Ostalbkreises

 

 


 

 

Stimmzettel für die Europawahl 2024

Dieser Stimmzettel wird, im Gegensatz zu den Stimmzetteln für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl, erst im Wahllokal ausgeteilt.
Der Wähler hat eine Stimme und kann hierbei aus 34 Wahlvorschlägen wählen.

 

 Muster Stimmzettel 

 

 


 

 

Wahlbenachrichtigungen zugestellt 

Die Wahlbenachrichtigungen für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen sind zwischenzeitlich zugestellt worden. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe auch öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Mitteilungsblatt Ellenberg vom 08. Mai 2024).

 

   Wahlbenachrichtigung   

 


 

 Bild 1  Bild 2  Bild 3 

 


 
Informationen zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 

Wann wird gewählt?
Am 09.06.2024 finden in den Gemeinden und Städten Baden-Württembergs die Kommunalwahlen statt.
 
Wer wird gewählt?
• die Mitglieder der Gemeinderäte
• die Mitglieder der Kreistage
Wählbar sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.
 
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutsche und Unionsbürger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.
 
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in den von den Gemeinden eingerichteten Wahllokalen am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.
Die Adresse des zuständigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt anzufordern.
 
So wählen Sie richtig:
Sie können nur so viele Stimmen, wie Rätinnen und Räte in der Kommune (Gemeinderat) oder dem Wahlkreis (Kreistag) zu wählen sind, abgeben. 
Sie können einem Bewerber/einer Bewerberin bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren). 
Sie können auf eine ausgesuchte Liste eines Wahlvorschlages Bewerber/-innen anderer Listen übertragen (Panaschieren).
 
Für das Kennzeichnen der Bewerber und Bewerberinnen gilt:
Es gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass ein Bewerber ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden muss – ein Ausstreichen der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus! 
Ein Bewerber/eine Bewerberin, der/die eine Stimme erhalten soll, wird mit einem Kreuz oder mit einer „1“ gekennzeichnet. 
Bewerber/Bewerberinnen, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet. 
Um Bewerbern unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, wird eine Liste als Grundlage genommen.
Weitere Namen von anderen Listen können dann handschriftlich hinzugefügt werden.
Wer alle Stimmen einer Partei oder Wählervereinigung zukommen lassen möchte, kann deren Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Es erhält dann jeder Bewerber/jede Bewerberin eine Stimme. Enthält eine Liste weniger Bewerber als Kandidaten zu wählen sind, verschenkt man bei einem unveränderten Stimmzettel allerdings einen Teil seiner Stimmen!
 
Unechte Teilortswahl
Die Unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlverfahren für den Gemeinderat der Gesamtgemeinde, durch das die Vertretung der Orts- oder Stadtteile gewährleistet werden soll. Dabei erhalten Teilorte eine festgelegte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat.
 
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.


Aufgaben
• Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde
• Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit
• Kontrolle der Gemeindeverwaltung
• Kontrolle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin


Zusammensetzung und Arbeit
• Die Anzahl der Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
• Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt.
• Der Gemeinderat kann beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen.
• Vorsitzende/r des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist mit Stimmrecht der Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

 



Informationen zur Europawahl am 09.06.2024

Wann wird gewählt?

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.

 

Wer wird gewählt?

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt.

 

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat 

    (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);

  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;

  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;

  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

 

Wo kann ich wählen?

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt wählen können.

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

 

Wie werden die Abgeordneten gewählt?

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

 


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 Einsichtnahme 0  Einsichtnahme 1  Einsichtnahme   

 


 

Europawahl 2024 - ABER WO GEHT'S ZUR EUROPAWAHL?
Am 9. Juni wird das Europäische Parlament gewählt. 
Machen Sie mit!
Pfeil Aufruf Staatsministerium Baden-Württemberg

 


Wahlvorschläge


 

Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 

 

Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Mittwoch, 3. April 2024, findet um 18.00 Uhr im ehemaligen Sitzungssaal/Jugendraum des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
 
Gegenstand der Sitzung
Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zu der Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge.
 
gez. Anna-Lisa Bohn
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

 

 


 

 

Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? 

In diesem Video erfahrt Ihr

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann, 

3. wer genau gewählt wird, 

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt, 

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet, 

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und 

7. was Du ins Wahllokal mitnehmen musst. 

 

Weitere ausführliche Informationen findest Du unter: https://www.kommunalwahl-bw.de 

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt! 

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Informationen zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 

 

“Einfach wählen gehen!”-Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung
Wahlhilfen zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni 2024
 
„Einfach wählen gehen!“ heißen die beiden Broschüren, die ab sofort bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) unter dem Link
http://www.kommunalwahl-bw.de/einfach-waehlen-kommunalwahl
bzw.
http://www.europawahl-bw.de/einfach-waehlen-eu
als PDF-Datei heruntergeladen werden können.
 
Was man zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni 2024 wissen muss, wird hier in sehr leichter Sprache erklärt.

 

 Wahlhilfe 1              Wahlhilfe 2 

 


 

Öffentliche Bekanntmachungen

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistages des Ostalbkreises am 09.06.2024 ist ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes Ostalbkreis unter nachfolgendem Link veröffentlicht und abrufbar:

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024