Werfen Sie rechtzeitig einen Blick auf die Gültigkeit der Ausweisdokumente, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Sollte innerhalb kürzester Zeit ein Ausweis oder Pass benötigt werden, haben Sie die Möglichkeit, ein vorläufiges Dokument zu beantragen. Der Kinderreisepass sowie vorläufige Dokumente werden von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und sind somit kurzfristig möglich. Eine weitere Möglichkeit besteht, bei Bedarf einen Expresspass zu beantragen, welcher jedoch eine Zusatzgebühr von 32 Euro kostet. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen.
Zur Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
Gebühren und Gültigkeit
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Beim Abholen sind die bisherigen, abgelaufenen und somit ungültig gewordenen Dokumente mitzubringen, welche vernichtet oder evtl. entwertet wieder ausgehändigt werden können.
Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Es muss in diesem Fall wieder ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass beim Beantragen eines Kinderreisepasses beide Elternteile unterschreiben müssen. Zur Ausstellung des Kinderreisepasses wird auch die Augenfarbe und die Körpergröße des Kindes benötigt. Ist das Kind über 10 Jahre alt, benötigen wir auch dessen Unterschrift.