Sind Ihre Ausweispapiere noch gültig?

Werfen Sie rechtzeitig einen Blick auf die Gültigkeit der Ausweisdokumente, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Eine Verlängerung abgelaufener und deshalb ungültig gewordener Dokumente ist nicht möglich.

Sollte innerhalb kürzester Zeit ein Ausweis oder Pass benötigt werden, haben Sie die Möglichkeit, ein vorläufiges Dokument zu beantragen. Der Kinderreisepass sowie vorläufige Dokumente werden von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und sind somit kurzfristig möglich. Eine weitere Möglichkeit besteht, bei Bedarf einen Expresspass zu beantragen, welcher jedoch eine Zusatzgebühr von 32 Euro kostet. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen.

Zur Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:

Ein biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund.

Eine Heirats– bzw. eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ist vorzulegen, sofern keine Urkunde bei der Verwaltung vorliegt.

Seit August 2021 wurde zudem die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt und ist somit nicht mehr freiwillig.


Gebühren und Gültigkeit

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Beim Abholen sind die bisherigen, abgelaufenen und somit ungültig gewordenen Dokumente mitzubringen, welche vernichtet oder evtl. entwertet wieder ausgehändigt werden können.

Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Es muss in diesem Fall wieder ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass beim Beantragen eines Kinderreisepasses beide Elternteile unterschreiben müssen. Zur Ausstellung des Kinderreisepasses wird auch die Augenfarbe und die Körpergröße des Kindes benötigt. Ist das Kind über 10 Jahre alt, benötigen wir auch dessen Unterschrift.