Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen / Schöffinnen und Jugendschöffen / Jugendschöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellenberg schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die

  • in der Gemeinde bzw. den Teilorten Ellenberg wohnen
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • sich in keinem Insolvenzverfahren befinden
  • nicht infolge eines Richterspruches ein öffentliches Amt nicht besitzen dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden
  • gegen die nicht ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge hat
  • keine Beamte oder Religionsdiener nach §34 Gerichtsverfassungsgesetz sind

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen und Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewußtsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewährt werden.

Einwohner, die Interesse haben in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, können sich bis zum 20.04.2023 beim Bürgermeisteramt Ellenberg schriftlich über ein Bewerbungsformular bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de.
Den Flyer „Kurzanleitung zum Schöffenamt in 10 Schritten“ sowie die Bewerbungsformulare zum Schöffen/zur Schöffin bzw. zum Jugendschöffen / zur Jugendschöffin finden sie hier:

Flyer_DVS_Schoeffenwahl_sw23

Schöffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023