>>Informationen zu Rentenberatungsterminen

Drei Monate vor Rentenbeginn sollte der Antrag auf Altersrente bei der Rentenversicherung gestellt werden. Kann der Rentenantrag nicht persönlich eingereicht werden, muss der Antragsteller seinen Beauftragten eine Vollmacht ausstellen.

Lücken oder Unklarheiten im Versicherungskonto verzögern die Bearbeitung des Rentenantrags. Die Rentenversicherung kann nur dann Ihre richtige Rente ermitteln, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Es ist deshalb empfehlenswert sich bereits vor Antragstellung um Unterlagen kümmern.

Unterlagen, Bescheinigungen und Nachweise:

  • Geburtsurkunde
  • Versicherungsnummer
  • Personalausweis
  • Familienbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
  • Bankverbindung
  • Nachweise über bisher nicht im Versicherungskonto dokumentierte Zeiten
  • Lehrbrief oder Beraufsausbildungsvertrag
  • Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft
  • Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Aufrechnungsbescheinigungen, die bis 1972 über jede Versicherungskarte ausgestellt wurde, bzw. alte original Versicherungskarten
  • Arbeitsbücher
  • Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit, Altersübergangsgeld
  • Steuerkarten, Abrechnungen von Zahlungen des Arbeitsamtes
  • Nachweis über Wehrdienst
  • Nachweise über Internierung, Verschleppung, Inhaftierung, Vertreibung, Spätaussiedlung
  • Wehrpass
  • Nachweis über Vorruhestandsgeld
  • Nachweise über ausländische Beitragszeiten
  • Krankheitsbescheinigungen der Krankenkasse
  • Zeugnisse der Schulen, nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Belege über freiwillige Rentenbeitragszahlungen

Für einen Antrag auf Hinterbliebenenrente sind zusätzlich erforderlich:

  • Sterbeurkunde
  • Rentenbescheid sofern der (oder die) Verstorbene eine eigene Rente bezogen hat
  • Nachweise über eigene Einkünfte
  • Neuere Angaben über die im Versicherungsverlauf bisher nicht aufgenommene Zeiten

Haben Sie einen der für Sie zutreffendenden Punkte nicht abhaken können? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie noch über Nachweise dazu verfügen oder wie Sie diese beschaffen können. Vielleicht gibt es noch Dokumente, die einen Bezug zu fehlenden Zeiten haben, z.B. Arbeitsverträge, Lehrbriefe, Steuerbescheid, Abschriften aus Personalakten oder Ähnliches.