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Fälligkeit der Pachtabgabe 2024

Fälligkeit der Pachtabgabe 2024 (Bild vergrößern)

Am 11.11.2024 wird die Pachtabgabe zur Zahlung fällig.


Bei Gebührenpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto. Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.


Die Gemeindeverwaltung bittet, auch im Interesse des Gebührenschuldners, um die Einhaltung des Zahlungstermins, damit keine Säumniszuschläge mit Mahngebühren angesetzt werden müssen.