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Ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung der Ausweisdokumente

Ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung der Ausweisdokumente (Bild vergrößern)
ok Was ist neu? 

Ab dem 1. Mai 2025 gilt:

  • Passbilder dürfen nur noch digital erstellt werden.

  • Sie müssen direkt elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt werden.

  • Ziel: Mehr Sicherheit, Vermeidung von manipulierten Bildern (z. B. durch Morphing).

 

wo Wo kann man digitale Passbilder machen lassen?
  • Bei zertifizierten Fotografen.

  • In einigen Drogeriemärkten.

  • Im Einwohnermeldeamt.

 

kreuz Was ist ab dem 01.05.2025 nicht mehr erlaubt?
  • selbstgemachte Fotos

  • Bilder aus Fotoautomaten

  • Fotos aus Passfoto-App

  • Papierfotos

  • digitale Bilder auf USB-Stick, per eMail oder anderen Wegen

 

lupe Vorteile der neuen Regelung:
  • Automatische Prüfung, ob das Bild biometrisch korrekt ist.

  • Keine Manipulation durch Bildbearbeitung oder Morphing.

  • Mehr Sicherheit bei Ausweisdokumenten.

 

Wir danken für Ihr Verständnis bei der Umsetzung dieser neuen Regelungen und stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung (07962/90300).