Der Gemeinderat Ellenberg hat am 25.01.2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen.
Satzung
über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ellenberg
vom 25. Januar 2022
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg, in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellenberg am 25.01.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Einrücken in das Mitteilungsblatt der Gemeinde Ellenberg – „Ellenberger Mitteilungen“ – durchgeführt.
§ 2 Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung
Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Mitteilungsblattes.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 02.02.2022 in Kraft
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Ellenberg vom 20. Juni 1978 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Ellenberg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ellenberg, 25.01.2022
Rainer Knecht
Bürgermeister