Mitteilungspflicht bei Veränderung der gebührenpflichtigen Fläche

Versiegelungsflächen

Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgt die Abrechnung getrennt in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.

Die Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, Änderungen bei den überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen (Dächer, Hofflächen, Zufahrten usw.)  z.B. durch: Pflastern einer bisher geschotterten Fläche, Bau eines Carports/Gartenhäuschens, Anbau an ein bestehendes Gebäude, Rückbau oder Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder Ähnliches der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Hierbei muss die befestigte Fläche, die unmittelbar oder mittelbar an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, deren Größe und Versiegelungsart sowie die Art, das Volumen und die Nutzung (Gartenbewässerung oder Brauchwasser) eventuell vorhandener Zisternen angegeben werden.
Bitte melden Sie solche Änderungen zeitnah bei Frau Telschow (Tel. 07962/9030-17 oder telschow@ellenberg.de).

Vielen Dank!
Die Gemeindeverwaltung