Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gewerbetreibenden zur Meldung folgender Tatbestände nach der Gewerbeordnung verpflichtet sind:
- Beginn eines Gewerbetriebes
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes
- Verlegung des Betriebes bzw. Geschäftssitzes (bei Umzug, auch innerhalb der Gemeinde)
- Änderung der Rechtsform des Betriebes (z. B. Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH)
- Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit (z. B. Hinzunahme neuer Geschäftsbereiche)
Die jeweiligen Anzeigen sind vor Eintritt des neuen Sachverhaltes rechtzeitig anzuzeigen, darauf sei besonders hingewiesen. Aus eigenem Interesse sollte die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung erfolgen, da die Gewerbeordnung hohe Geldbußen bei einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorsieht.
Alle Gewerbetreibenden werden gebeten zu prüfen, inwieweit die bereits erstattete Gewerbeanzeige noch zutreffend ist. Sollte dabei festgestellt werden, dass sich Änderungen ergeben haben oder ein gemeldetes Gewerbe tatsächlich nicht mehr ausgeübt wird, bitten wir um Meldung beim Bürgermeisteramt Ellenberg, Tel. 07962/9030-14 (Frau März).
Bitte verwenden Sie hierfür die unten aufgeführten Formulare: