Der Wasserzins und die Entwässerungsgebühren werden nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch berechnet, der durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) festgestellt wird. Diese Messeinrichtungen entsprechen den eichrechtlichen Vorschriften.
Ein erhöhter Wasserverbrauch ist in der Regel nicht auf eine fehlerhafte Anzeige der Wasseruhr zurückzuführen. Vielmehr können undichte Stellen in der Hausinstallation auftreten, für die der Anschlussnehmer verantwortlich ist.
Damit derartige Defekte nicht über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben, sollte in regelmäßigen Abständen der Wasserverbrauch durch Ablesen der Wasseruhr kontrolliert werden.