Die Gemeindeverwaltung möchte nochmals alle Hundehalter im Gemeindegebiet auf folgende Punkte hinweisen:
Leinenpflicht: In der Gemeinde Ellenberg gilt laut der gültigen Polizeiverordnung im Innenbereich eine Leinenpflicht. Hunde sind demnach auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Pflicht zur Hundeaufsicht: Jeder Hundehalter hat seinen Hund so zu halten, dass keine andere Person und kein anderes Tier gefährdet wird. Zudem sollten Sie ihren Hund in der jährlichen Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere wie Hasen, Füchse, Wildschweine und Rehe vorrangig ihre Kinder zur Welt bringen, zum Schutz dieser Tiere anleinen. Freilaufende Hunde könnten ansonsten Jungtiere aufhetzen und brütende Vögel aufschrecken. Auch für die Hunde können Begegnungen mit Tiermüttern, zum Beispiel bei Wildschweinen, gefährlich werden, wenn diese ihren Nachwuchs verteidigen.
Beseitigung von Hundekot: Auch Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden. Deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen zu beseitigen. Hierzu hat die Gemeinde Hundetoiletten aufgestellt. Wir bitten, diese auch zu nutzen und gefüllte Hundebeutel nicht in der freien Natur liegen zu lassen!
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger und alle Gäste bitten, die genannten Punkte bei der Haltung ihrer Hunde im Gemeindebereich zu beachten.
Bedanken möchten wir uns bei allen Hundehaltern, die sich ordnungsgemäß verhalten.