Hundehaltung

Die Gemeindeverwaltung möchte nochmals alle Hundehalter im Gemeindegebiet auf folgende Punkte hinweisen:

Leinenpflicht:
In der Gemeinde Ellenberg gilt laut der gültigen Polizeiverordnung
im Innenbereich eine Leinenpflicht. Hunde sind demnach auf öffentlichen
Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde
ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,
nicht frei umherlaufen.
Pflicht zur Hundeaufsicht:
Jeder Hundehalter hat seinen Hund so zu halten, dass keine andere Person und kein anderes Tier gefährdet wird.
Zudem sollten Sie ihren Hund in der jährlichen Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere wie Hasen, Füchse, 
Wildschweine und Rehe vorrangig ihre Kinder zur Welt bringen, zum Schutz dieser Tiere anleinen. Freilaufende
Hunde könnten ansonsten Jungtiere aufhetzen und brütende Vögel aufschrecken. Auch für die Hunde können
Begegnungen mit Tiermüttern, zum Beispiel bei Wildschweinen, gefährlich werden, wenn diese ihren Nachwuchs
verteidigen.
Beseitigung von Hundekot:
Auch Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld
geahndet werden. Deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen zu  beseitigen. Hierzu hat die Gemeinde
Hundetoiletten aufgestellt. Wir bitten, diese auch zu nutzen und gefüllte Hundebeutel nicht in der freien Natur
liegen zu lassen!

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger und alle Gäste bitten, die genannten Punkte bei der Haltung ihrer Hunde im Gemeindebereich zu beachten.

Bedanken möchten wir uns bei allen Hundehaltern, die sich ordnungsgemäß verhalten.