Führerschein-Umtausch

Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für manche früher, für andere später.

Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die dem Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank nachgeht, um so vor Missbrauch zu schützen.

Der Abschluss der Umtausch-Aktion ist für den 19. Januar 2033 vorgesehen.

Bis dahin müssen alle alten Führerscheine und auch die, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen Führerschein in Scheckkartenformat umgetauscht werden.

 

Statt der Fahrerlaubnisklasse 3 hat der neue Führerschein künftig die Pkw-Klassen B, BE, Cl, CIE, M und L.

 

 

Wo und wie muss getauscht werden?

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes (i.d.R. Landratsamt Ostalbkreis).

Neben dem biometrischen Passbild brauchen Sie zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sodass die Behörde den vorgelegten alten Führerschein eindeutig zuordnen kann.

Die Kosten belaufen sich auf rund 25 Euro.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.

Den Führerschein in Scheckkartenformat können Sie sich direkt in das Rathaus nach Ellenberg schicken lassen, um ihn dann dort abzuholen.

 

 

Weitere Informationen:

www.adac.de

www.bussgeldkatalog.de