Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Pools auf privaten Grundstücken:

1. Befüllung

Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über den häuslichen Hauptwasserzähler.

Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt JEDE Befüllung im Vorfeld auf dem Rathaus anzukündigen.

Sollten Sie sich mit der genauen Menge im Voraus unschlüssig sein, genügt auch die bloße Mitteilung der bevorstehenden Befüllung. Die genaue Menge kann dann auch nachgemeldet werden.

Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers bzw. eines zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde.

2. Entleerung

Die Gemeindeverwaltung Ellenberg möchte darauf hinweisen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist.

Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biologisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwassergebühren an.

Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers gesetzlich verboten.

3. Gebühren

a) Trinkwassergebühren

Für die Entnahme von Frischwasser aus dem Trinkwassernetz werden von der Gemeinde die im jeweiligen Jahr gültigen Gebühren für Trinkwasser erhoben. Diese werden in der Regel über den in ihrem Haus vorhandenen Hauptzähler erfasst.

b) Abwassergebühren

Da, wie zuvor beschrieben, das aus einer Schwimmbeckenentleerung stammende Abwasser zwingend einem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden muss, müssen für diese eingeleiteten Abwassermengen auch dien entsprechenden Abwassergebühren an die Gemeinde entrichtet werden. Die für die Abwassergebühr relevanten Mengen werden über den vorhandenen Wasserzähler bzw. einen zusätzlichen geeichten Wasserzähler erfasst und im Rahmen der Jahresgebührenbescheide mit abgerechnet.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Telschow (Tel. 07962-903017) wenden.

Ihre Gemeindeverwaltung