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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ellenberg zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ellenberg zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023 (Bild vergrößern)

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsamer Gutachterausschuss „Nördlicher Ostalbkreis“ 

 

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ellenberg zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023  

 

Gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB), §12 Gutachterausschussverordnung
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis in seiner Sitzung vom 14.11.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte (Richtwerteverzeichnis) zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2023 werden in der Anlage zur vorliegenden Öffentlichen Bekanntmachung dargestellt sowie durch Bereitstellung im Internet unter www.ellwangen.de/bodenrichtwerte geführt.
Ergänzend sind die Bodenrichtwerte sowie die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte) im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in BadenWürttemberg in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten veröffentlicht.
Dieses Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ ist im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw allgemein und kostenfrei abrufbar.
Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können außerdem auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst) eingesehen werden.
Ellwangen (Jagst), 14.12.2023
gez. Dipl.-Ing. Harry Burger
Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis